Anwaltliche Mandate werden bevorzugt in den Rechtsgebieten ZIVIL- und WIRTSCHAFTSRECHT wahrgenommen. Hierbei haben sich die nachstehend aufgeführten
BEARBEITUNGSSCHWERPUNKTE
herausgebildet:
· Allgemeines Vertragsrecht
· Arbeits- und Sozialrecht
· Gesellschaftsrecht (AG, GmbH, GbR, UG, u.a.)
. IT-/TK- u. Medienrecht
· Miet- und Pachtrecht (privat und gewerblich)
. Forderungs- und Beitreibungsmanagement |
LEITBILD
In der klassischen anwaltlichen Beratung unserer Mandanten verstehen wir uns auch als Brückenbauer zwischen den widerstreitenden Parteien, denn schließlich gab es vor dem Konflikt
im Regelfall einen Konsens zwischen den Beteiligten - es hat sie etwas verbunden - diese "Verbindung" versuchen wir in einer ganzheitlichen Betrachtung der Sache ebenso aufzunehmen.
Einfach klar sehen.